Kundenlösung

Treppen, Treppenleiter, Podeste und Arbeitsbühnen – Risikobeurteilung für ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen

Werden Treppen, Treppenleitern und Podeste oder Arbeitsbühnen ortsfest an maschinellen Anlagen eingesetzt, fallen diese in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Im Sinne der Richtlinie handelt es sich um unvollständige Maschinen, für die vor der Integration in die Gesamtmaschine eine technische Dokumentation zur erstellen ist. Diese Dokumentation umfasst die Risikobeurteilung, Montageanleitung und EG-Einbauerklärung.

Im Rahmen der Konformitätsbewertung berücksichtigen wir alle relevanten Normen wie bspw. die Typ-C-Normen der EN ISO 14122-1 bis EN ISO 14122-4-Reihe.

Weitere spannende Informationen zur EG-Konformitätsbewertung für Schaltschränke und Schaltgerätekombinationen finden Sie in unserem Blog.

  • Risikobeurteilung gem. EN 12100 für die unvollständige Maschine
  • Zusammenstellung angewendeter Normen und sonstigen technischen Spezifikationen
  • Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Erstellung der Montage- und Einbauanleitung für die unvollständige Maschine
  • Erstellung der EG-Einbauerklärung

Dokumentation für ortsfeste Zugänge

Lassen Sie Ihre unvollständige Maschine in einer frühen Phase sicherheitstechnisch von uns bewerten. Fragen Sie kostenfrei ein Angebot zur Erstellung der Risikobeurteilung und Montageanleitung bei uns an.

Rufen Sie uns einfach an oder schicken direkt erste Anfrageinformationen per E-Mail. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Anfrage-Checkliste. Diese können Sie hier downloaden.

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