Risikobeurteilung


Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie

Die Risikobeurteilung für Maschinen ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsanforderungen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenverordnung und der harmonisierten Norm EN ISO 12100. Jeder Maschinenhersteller ist gesetzlich verpflichtet, potenzielle Gefährdungen systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen.

Bereits in der Konstruktionsphase sollten Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, um Normanforderungen frühzeitig in das Design zu integrieren. Dadurch lassen sich kostspielige Nachbesserungen vermeiden und ein reibungsloser Zertifizierungsprozess gewährleisten.

Das Ingenieurbüro Leimkühler GmbH begleitet Sie praxisnah und effizient durch den gesamten Prozess der Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006 42 EG.

LEIMKÜHLER Safety Services​

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Jan Leimkühler
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Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie – EN ISO 12100

Risikobeurteilung EN ISO 12100
Dokumentation nach EN ISO 12100

Die Risikobeurteilung erstellen wir gemäß EN ISO 12100 2011. Das Vorgehen umfasst dabei die IST-Analyse vorhandener Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Wir recherchieren, welche Gesetze und Vorschriften für die Maschine relevant sind. Wir führen eine umfassende Untersuchung durch, um festzustellen, ob und welche Gefährdungen an der Maschine vorhanden sind, wobei die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie gegebenenfalls weitere einschlägige europäische Richtlinien und bestimmte harmonisierte Normen berücksichtigt werden. Dabei analysieren wir die Gefährdungsorte sorgfältig und dokumentieren diese eingehend.

Um den aktuellen Zustand der Maschine zu ermitteln, ist entweder eine Besichtigung bei Ihnen vor Ort erforderlich oder alternativ stellen Sie die erforderlichen Informationen bereit, wie beispielsweise stp.-Dateien, Fotos, Videos und prägnante Prozessbeschreibungen. Sofern sich aus der Risikobeurteilung erforderliche Maßnahmen zur Risikominderung ergeben, werden diese tabellarisch zusammengefasst und mit Ihnen besprochen.

Vorgehen Risikobeurteilung im Detail

Unsere Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100 folgt einem strukturierten und normkonformen Ablauf, einschließlich einer umfassenden Risikoanalyse, um die Sicherheit Ihrer Maschinen umfassend zu gewährleisten.

Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie

1. Festlegung von Produkt- und Projektdaten

Zu Beginn definieren wir gemeinsam mit Ihnen die relevanten Produkt- und Projektdaten, um einen klaren Rahmen für die Risikobeurteilung zu schaffen. Dazu gehören technische Details, Einsatzbereiche und spezifische Projektanforderungen.

2. Grenzen der Maschine festlegen

Wir bestimmen die räumlichen, zeitlichen und funktionalen Grenzen der Maschine. Dies umfasst:

  • Betriebsarten (z. B. Normalbetrieb, Wartung, Notbetrieb)
  • Lebenszyklusphasen (z. B. Montage, Betrieb, Demontage)
  • Interaktionen zwischen Mensch und Maschine

3. Bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung

Wir definieren die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine und berücksichtigen auch mögliche vorhersehbare Fehlanwendungen. Dies stellt sicher, dass alle potenziellen Risiken frühzeitig identifiziert werden.

4. Normen- und Richtlinienrecherche

Wir recherchieren, welche EU-Richtlinien, Normen und Vorschriften für Ihre Maschine anwendbar sind, einschließlich:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • DIN EN ISO 12100
  • Weitere spezifische Normen für sicherheitsrelevante Steuerungen (z. B. EN ISO 13849-1).

5. Gefährdungsanalyse und Risikobewertung

Wir führen eine systematische Gefährdungsanalyse durch und identifizieren mögliche Gefahrenquellen mithilfe der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Dabei berücksichtigen wir z. B.:

  • Mechanische Gefahren (z. B. Quetschen, Schneiden)
  • Elektrische Gefahren (z. B. Stromschläge)
  • Thermische Gefahren (z. B. heiße Oberflächen)
  • etc.

Jede Gefährdungsstelle wird detailliert analysiert, dokumentiert und bewertet.

6. Risikominderung durch Schutzmaßnahmen

Gemäß der dreistufigen Risikominderungsstrategie nach EN ISO 12100 erarbeiten wir geeignete Schutzmaßnahmen:

  1. Inhärent sichere Konstruktion: Vermeidung von Gefahren durch konstruktive Gestaltung.
  2. Technische Schutzmaßnahmen: Einsatz von Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzhauben, Lichtgitter).
  3. Benutzerinformationen: Erstellung klarer Anleitungen und Warnhinweise.

7. Prüfung der Risikominderung

Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen überprüfen wir, ob das Risiko ausreichend gemindert wurde. Restrisiken werden identifiziert, dokumentiert und klar kommuniziert.

8. Dokumentation der Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung wird detailliert dokumentiert und umfasst:

  • Beschreibung der Maschine
  • Identifizierte Gefährdungen
  • Getroffene Schutzmaßnahmen
  • Bewertung von Restrisiken
  • Referenzen zu angewendeten Normen

Praktische Umsetzung vor Ort oder durch Datenbereitstellung

Um den aktuellen Zustand der Maschine zu bewerten, erfolgt entweder:

  • Eine Vor-Ort-Besichtigung durch unsere Experten.
  • Alternativ stellen Sie uns technische Informationen bereit, z. B.:
  • STP-Dateien
  • Fotos und Videos
  • Prozessbeschreibungen

Abschlussbesprechung und Maßnahmenplan

Die ermittelten Maßnahmen zur Risikominderung werden in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst und gemeinsam mit Ihnen besprochen. Dabei legen wir Prioritäten fest und unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung.

Ihre Vorteile mit unserer Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Vollständige und gesetzeskonforme Bewertung aller Sicherheitsaspekte und gesetzlich vorgeschriebene Leistung – aktuell und objektiv durchgeführt.​
  • Standardisierte Methoden und Dokumentation bieten eine konsistente Qualität und Vergleichbarkeit der Ergebnisse.​
  • Mit unserer Risikobeurteilung schaffen Sie die Basis für eine gesetzeskonforme und sichere Maschine.​

Kostenlose Checkliste zur Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

Optimieren Sie Ihre Risikobeurteilung mit unserer praxisnahen Kurzcheckliste! Die Liste umfasst die wichtigsten Prüfaspekte gemäß der Norm EN ISO 12100 und hilft Ihnen, potenzielle Gefahren systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Jetzt kostenlos herunterladen und sicherstellen, dass Ihre Risikobeurteilung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Checkliste Risikobeurteilung iso 12100
Checkliste Risikobeurteilung ISO 12100

Häufige Fragen:

Eine Risikobeurteilung für Maschinen ist ein strukturierter Prozess zur Identifizierung, Bewertung und Minimierung von Gefahren, die während des gesamten Lebenszyklus einer Maschine auftreten können. Sie basiert auf der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der harmonisierten Norm EN ISO 12100. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und somit die Sicherheit von Anwendern und Bedienern zu gewährleisten.

Eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Ohne eine Risikobeurteilung können Maschinen nicht rechtskonform in Verkehr gebracht werden. Zudem trägt sie dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, Haftungsrisiken zu minimieren und die Betriebssicherheit zu erhöhen.

Eine Risikobeurteilung ist immer dann erforderlich, wenn:

  • Eine neue Maschine entwickelt wird.
  • Eine bestehende Maschine wesentlich verändert wird.
  • Maschinen kombiniert oder zu einer Anlage zusammengeführt werden.
  • Sicherheitsmängel an bestehenden Maschinen festgestellt werden.

Laut der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss für jede Maschine eine Risikobeurteilung vorliegen, bevor sie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, und liegt in der Verantwortung des Herstellers.

Ohne eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen:

  • Bußgelder und rechtliche Konsequenzen für den Hersteller.
  • Rückruf der Maschine vom Markt.
  • Entzug der CE-Kennzeichnung.
  • Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen oder Schäden.

Zudem gefährdet eine fehlende Risikobeurteilung die Sicherheit von Anwendern und Bedienpersonal.

Die Erstellung einer Risikobeurteilung für Maschinen erfolgt in mehreren Schritten gemäß DIN EN ISO 12100:

  1. Analyse der Maschine: Festlegung von Grenzen und bestimmungsgemäßer Verwendung.
  2. Identifikation von Gefahren: Erkennung von potenziellen Gefährdungsquellen.
  3. Risikobewertung: Einschätzung des Schweregrads und der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken.
  4. Risikominderung: Festlegung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.
  5. Restrisikobewertung: Dokumentation verbleibender Restrisiken.
  6. Dokumentation: Erstellung eines vollständigen Risikobeurteilungsdokuments

Die zentrale Norm für die Erstellung einer Risikobeurteilung ist die EN ISO 12100:2010 – Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung. Diese Norm beschreibt detailliert den strukturierten Prozess zur Identifikation, Bewertung und Minimierung von Risiken. Sie dient als international anerkannte Grundlage für die Sicherheit von Maschinen.

Eine Risikobeurteilung darf von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über ausreichendes technisches Fachwissen sowie Kenntnisse der relevanten Normen und Richtlinien (z. B. EN ISO 12100, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) verfügen. In vielen Fällen übernehmen zertifizierte Ingenieurbüros oder interne Sicherheitsbeauftragte diese Aufgabe.

Die Risikobeurteilung muss in einer Sprache erstellt werden, die für die zuständigen Behörden und Endnutzer verständlich ist. In der Regel ist dies die Amtssprache des Landes, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird. Bei internationalen Projekten kann zusätzlich eine englische Übersetzung erforderlich sein.

Die Verantwortung für die Risikobeurteilung als gesetzlich vorgeschriebene Leistung liegt beim Hersteller der Maschine oder seinem Bevollmächtigten. Bei wesentlichen Veränderungen oder Anpassungen einer Maschine trägt der Betreiber die Verantwortung für eine aktualisierte Risikobeurteilung.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt vor, dass für jede Maschine eine Risikobeurteilung durchgeführt werden muss, bevor sie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Die Norm EN ISO 12100 und relevanten Typ-C-Normen dienen als Leitlinie zur Durchführung dieser Risikobeurteilung. Ziel ist es, Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu erfüllen und die Risiken für Bediener und Betreiber zu minimieren.

Die Dokumentation der Risikobeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm EN ISO 12100. Sie muss klar, vollständig und nachvollziehbar sein, um sowohl internen als auch externen Prüfungen standzuhalten.

Wichtige Inhalte der Risikobeurteilungsdokumentation:

  • Beschreibung der Maschine: Zweck, Einsatzbereich, Grenzen der Maschine.
  • Identifizierte Gefährdungen: Übersicht aller potenziellen Gefahren.
  • Bewertung der Risiken: Einschätzung von Schweregrad und Wahrscheinlichkeit jedes Risikos.
  • Risikominderungsmaßnahmen: Dokumentation der angewendeten Schutzmaßnahmen.
  • Restrisikobewertung: Beschreibung der verbleibenden Restrisiken.
  • Referenzen zu Normen und Richtlinien: Verwendete Standards und gesetzliche Grundlagen.
  • Prüfergebnisse und Validierung: Nachweis der Wirksamkeit der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.

Die Dokumentation sollte strukturiert und systematisch erfolgen, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Für die Erstellung einer Risikobeurteilung stehen verschiedene Softwarelösungen zur Verfügung, die den Prozess strukturieren und die Dokumentation erleichtern:

  • Microsoft Word: Ideal für einfache Risikobeurteilungen. Word eignet sich zur textbasierten Dokumentation und für standardisierte Vorlagen.
  • Microsoft Excel: Ermöglicht eine tabellarische Erfassung von Gefährdungen, Maßnahmen und Restrisiken. Besonders geeignet für strukturierte Risiko-Tabellen und Bewertungen.
  • Safexpert: Eine professionelle Softwarelösung speziell für die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100. Sie unterstützt bei der normenkonformen Erstellung und Verwaltung von Risikobeurteilungen und bietet umfassende Vorlagen und Sicherheitsbausteine.
  • Weitere Tools: Je nach Bedarf können branchenspezifische oder unternehmensinterne Softwarelösungen verwendet werden, um den Prozess weiter zu optimieren.
  • Die Risikobeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens.
  • Ohne eine vollständige und normgerechte Risikobeurteilung darf die CE-Kennzeichnung nicht angebracht werden.
  • Eine Risikobeurteilung muss aktualisiert werden, wenn:
    • Änderungen an der Maschine vorgenommen werden.
    • Neue Gefahren identifiziert werden.
    • Gesetzliche oder normative Änderungen eintreten.
  • Für bestehende Maschinen kann eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll sein.
  • Ein Restrisiko beschreibt ein verbleibendes Risiko, das trotz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
  • Es muss klar dokumentiert und dem Anwender kommuniziert werden, z. B. in der Betriebsanleitung.
  • Der Hersteller ist für die Erstellung und Vollständigkeit der Risikobeurteilung verantwortlich.
  • Er muss sicherstellen, dass die Maschine alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Sicherheitsmaßnahmen dokumentiert sind.
  • Ja, bei wesentlichen Veränderungen oder Anpassungen an einer Altmaschine muss eine neue Risikobeurteilung durchgeführt werden.
  • Für Bestandsmaschinen gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Wie sieht eine Risikobeurteilung aus?

Eine Risikobeurteilung ist ein umfassendes Dokument, das die Ergebnisse der Risikobeurteilung und Risikominderung für eine Maschine oder Anlage detailliert darstellt. Dieses Dokument sollte mehrere wesentliche Elemente enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen und den Normen wie der EN ISO 12100 gerecht zu werden.

Zu den wichtigsten Bestandteilen einer Risikobeurteilung gehören:

  • Beschreibung der Maschine oder Anlage: Eine detaillierte Darstellung der Maschine, einschließlich ihrer technischen Spezifikationen und Einsatzbereiche.
  • Identifizierung der Gefahren und Risiken: Eine systematische Erfassung aller potenziellen Gefährdungen und Risiken, die mit der Maschine verbunden sind. Dies umfasst mechanische, elektrische, thermische und andere Gefahrenquellen.
  • Bewertung der Risiken: Eine Einschätzung des Schweregrads und der Eintrittswahrscheinlichkeit der identifizierten Risiken. Hierbei wird auch eine Priorisierung der Maßnahmen zur Risikominderung vorgenommen.
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Risikominderung: Eine detaillierte Darstellung der Schutzmaßnahmen, die ergriffen wurden oder noch ergriffen werden sollen, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Dies kann inhärent sichere Konstruktionen, technische Schutzmaßnahmen und Benutzerinformationen umfassen.
  • Dokumentation der Ergebnisse: Eine klare und nachvollziehbare Dokumentation der gesamten Risikobeurteilung und der umgesetzten Risikominderungsmaßnahmen.

Die Risikobeurteilung sollte in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein und von einem qualifizierten Fachmann durchgeführt werden. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Sicherheitsaspekte berücksichtigt und dokumentiert werden.

Zu welchem Zeitpunkt muss eine Risikobeurteilung vorliegen?

Eine Risikobeurteilung muss spätestens dann vorliegen, wenn die Pflicht zur CE-Kennzeichnung greift. Dies ist der Fall, wenn die Maschine dem Kunden zur Nutzung überlassen wird. Der Maschinenhersteller ist dafür verantwortlich, dass die Risikobeurteilung vor der Auslieferung der Maschine vollständig durchgeführt und dokumentiert wurde.

Es ist jedoch ratsam, die Risikobeurteilung bereits während der Entwicklungs- und Konstruktionsphase der Maschine durchzuführen. Dies ermöglicht es, Sicherheitsaspekte frühzeitig in das Design zu integrieren und potenzielle Gefährdungen von Anfang an zu minimieren. Durch eine frühzeitige Risikobeurteilung können kostspielige Nachbesserungen vermieden und ein reibungsloser Zertifizierungsprozess gewährleistet werden.

Die Einhaltung dieser Vorgehensweise stellt sicher, dass die Maschine den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Sicherheit der Anwender und Bediener gewährleistet ist.

REFERENZEN-HERSTELLER​

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