Dienstleister für CE-Kennzeichnung im Maschinen- und Anlagenbau

Maschinensicherheit und technische Dokumentation mit Ingenieurbüro Leimkühler

Unsere Stärke: Als Fullservice-CE-Dienstleister mit technischem Schwerpunkt bilden wir die vollständige Compliance-Prozesskette ab, inklusive Risikobeurteilung, funktionaler Sicherheit, Validierung und Betriebsanleitung.
Damit bieten wir die ideale Lösung für Unternehmen, die nach einem einzigen Partner für diese Aufgabenstellung suchen.

  • Konformität und mehr Sicherheit
  • Weniger Risiken
  • Mehr Zeit und Fokus auf das Kerngeschäft

Über uns


Ihr einfacher Weg zum CE-Kennzeichen –
von der Idee bis zur Umsetzung

Als zertifizierte CE-Koordinatoren (TÜV) und Maschinensicherheitsexperten (ZMSE®) unterstützen wir Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihres Produkts. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie für folgende Probleme und Fragen:

  • Benötige ich eine CE-Kennzeichnung für mein Produkt?
  • Welche Schritte muss ich im Konformitätsbewertungsverfahren berücksichtigen?
  • Welche Unterlagen benötige ich für die CE-Kennzeichnung meines Produkts?
  • Wie kann ich den CE-Prozess optimieren und dadurch Zeit für mein Kerngeschäft gewinnen?
  • Wie dokumentiere ich normkonform, um Haftungsrisiken zu reduzieren?
  • Wie kann ich den CE-Prozess optimieren und dadurch Zeit für mein Kerngeschäft gewinnen?
  • Wie dokumentiere ich normkonform, um Haftungsrisiken zu reduzieren?

Wir helfen Ihnen bei der Konformitätsbewertung

Über die Jahre hinweg haben wir uns intensiv mit den Herausforderungen und Nuancen dieses Bereichs auseinandergesetzt und uns als echte Spezialisten etabliert. Dieses fundierte Wissen bringen wir in jedes Projekt ein, um sicherzustellen, dass die Produkte unserer Kunden den strengen europäischen Normen und Standards entsprechen.

Wir verstehen nicht nur die technischen Aspekte der CE-Kennzeichnung, sondern kennen auch die alltäglichen Probleme und Herausforderungen, mit denen unsere Kunden konfrontiert sind. Dieses tiefe Verständnis ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die sowohl praxisorientiert als auch gesetzeskonform sind.

Vertrauen Sie auf unser Know-how und unsere Erfahrung. Gemeinsam navigieren wir sicher durch den oft komplexen Prozess der CE-Kennzeichnung.

Unsere Kunden

Einige unserer Referenzen

Wir sind regional sowie bundesweit für unsere Kunden tätig. Gerne stellen wir Ihnen auch detaillierte Informationen und Referenzen einer für Sie interessanten Dienstleistung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

MBH
mhc
Oeder
Mayr Elektronik
Greenpolymers
QSB
EEO
hape
Ahlers Edelstahltechnik
varidee
mayr automation
Kirschner
IWAT

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  • 30-minütiges MS Teams-Meeting
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Individuelle Projektbesprechung
  • Beantwortung all Ihrer Fragen
  • Gemeinsame Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten

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So können wir helfen

Unsere Leistungen

CE Kennzeichnung für Sondermaschinen
CE-Kennzeichnungen für
  • Maschinen
  • Unvollständige Maschinen
  • Lastaufnahmemittel
  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Stapler- und Lof- Anbaugeräte
  • Gesamtheit von Maschinen
  • Schaltschränke für Maschinen
Retrofit
RETROFIT UND SICHERHEITSTECHNISCHE BEURTEILUNG FÜR
  • Alt-Bestandsanlagen ohne CE-Kennzeichnung
  • Wesentliche Änderung an bestehenden Maschinen und Anlagen
Funktionale Sicherheit
VERIFIKATION UND VALIDIERUNG GEM. EN ISO 13849
  • Festlegen aller notwendigen Sicherheitsfunktionen sofern nicht in RB erfolgt
  • Ermittlung des erforderlichen Performance-Levels (PLr)
  • Identifizierung der sicherheitsbezogenen Bauteile (SRP/CS)
  • Erstellung der sicherheitsbezogenen Blockdiagramme
  • Berechnung des erreichten Performance Level (PL) mithilfe SISTEMA
  • SISTEMA-Ergebnisbericht in PDF-Format für Ihre Dokumentation
  • Abgleich der verbauten Sicherheitsbauteile (SRP/CS) mit der Dokumentation
  • Prüfprotokollerstellung für die elektrotechnischen Sicherheitsfunktionen
CE-Coaching
COACHING, SCHULUNGEN UND WORKSHOPS
  • Grundlagen Produktsicherheit
  • CE-Kennzeichnung
  • Risikobeurteilung für Maschinen erstellen
  • Geschäftsprozessmanagement Produktsicherheit
  • Umbau von Maschinen – wesentliche Änderung
  • Betriebsanleitungen normgerecht erstellen
Dokumentenprüfung
DOKUMENTATIONSÜBERPRÜFUNG
  • Dokumentationsüberprüfung für eine normkonforme Dokumentation zur Reduzierung von Haftungsrisiken
  • Schneller, leicht nachvollziehbarer Überblick, ob Ihre technische Dokumentation den aktuellen Normen und Richtlinien innerhalb der EU entspricht

Kundenstimmen zum Ingenieurbüro Leimkühler

Services für Hersteller und Betreiber

Unsere Leistungen im Überblick

CE-Kennzeichnung für Hersteller und Betreiber
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Betreiber

SAFETY SERVICES

Hersteller und Betreiber von Maschinen müssen sowohl europäische Richtlinien als auch internationale und nationale Normen beachten. Mit den unseren Safety Services bieten wir Ihnen weltweit umfassende und professionelle Lösungen rund um das Thema Maschinensicherheit an.

Unser qualifiziertes Expertenteam unterstützt Sie in jeder Phase des Maschinen- und Anlagenlebenszyklus dabei, sämtliche gesetzlichen Sicherheitsvorgaben zu erfüllen. Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung, um die Sicherheit Ihrer Maschinen zu gewährleisten.

SERVICES FÜR HERSTELLER – Von der Idee bis zur CE-Kennzeichnung

Wir begleiten Hersteller von der Entwicklungsphase bis hin zur CE-Kennzeichnung, um sicherzustellen, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt werden. Dabei bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Einzelleistungen oder ein umfassendes Gesamtpaket, das alle notwendigen Schritte abdeckt – von der ersten Planung bis zur finalen Zertifizierung.

SERVICES FÜR BETREIBER – Umbau/ Retrofit/ Automatisierung/Gesamtheit

Investitionsgüter wie Maschinen und Anlagen haben eine lange Lebensdauer, was Anpassungen an aktuelle Sicherheitsstandards erfordert. Wir bieten maßgeschneiderte Services, um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen dem Stand der Technik entsprechen. Unsere Leistungen umfassen die Bewertung von Altmaschinen ohne CE gemäß BetrSichV, die Begleitung von Umbauten sowie die Prüfung auf wesentliche Änderungen. Auch die Bewertung von Maschinenverbunden in komplexen Anlagen gehört zu unserem täglichen Geschäft. Mit praktischen Lösungen wird Ihr Projekt zum Erfolg.

Kundenstimmen zum Ingenieurbüro Leimkühler

Als Hersteller von Sondermaschinen und Lastaufnahmemittel waren wir auf der Suche nach einem Dienstleister, der uns bei der Erstellung der CE-Dokumentation unterstützt. Gute Zusammenarbeit, schnelle Reaktion, Fachwissen und Begegnung auf Augenhöhe. Termine werden wie besprochen eingehalten. Herr Leimkühler, vielen Dank für die Unterstützung. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.

Hr. Leimkühler unterstützt uns als externer Dienstleister im Bereich Maschinensicherheit und technische Dokumentation. Projekte werden termingerecht und zuverlässig zum Abschluss gebracht. Vielen Dank für die Zusammenarbeit, gerne empfehlen wir Sie weiter.

Vielen Dank für die professionelle und zielführende Zusammenarbeit beim EG-Konformitätsbewertungs-verfahren sowie der Erstellung der Betriebsanleitung für unsere Steuerschränke.

Hr. Leimkühler unterstützt uns als externer Dienstleister im Bereich Maschinensicherheit und technische Dokumentation. Projekte werden termingerecht und zuverlässig zum Abschluss gebracht. Vielen Dank für die Zusammenarbeit, gerne empfehlen wir Sie weiter.

Typische Beispiele von Kundenprojekten

Neumaschine – Automatischer Kappenaufsetzer

Kunde: Sondermaschinenbauunternehmen mit Spezialisierung auf den Lebensmittelbereich.

Auftrag: Konzeption des Sicherheitskonzepts, Vollständige Konformitätsbewertung/ Durchführung eines vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren inklusive Prüfung der Harmonisierungsrechtvorschriften, inklusive Erstellung von Risikobeurteilung, Validierung der funktionalen Sicherheitsanforderungen, Erstellung eines Validierungsplans, Verifikation nach EN ISO 13849, Validierung Lasersicherheit (Beschriftungslaser), Erstellung der Konformitätserklärung und Vorbereitung der CE-Kennzeichnung.

Umbau/ Retrofit – Kranumfahrsteuerung

Kunde: Automatisierungsunternehmen, Endkunde Öffentlicher Verkehrsbetrieb

Auftrag: Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts unter Berücksichtigung aller geltenden Rechtsvorschriften/ Harmonisierungsrechtsvorschriften und deren Anforderungen, Prüfung auf wesentliche Änderung, Erstellung der Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100, Verifikation und Validierung der funktionalen Sicherheit gemäß EN ISO 13849. Erstellung eines Validierungsberichtes. Zusammenstellen der technischen Unterlagen.

Neumaschine – Roboterfräszelle für den Betonformenbau

Kunde: Sondermaschinenbauunternehmen Betonindustrie

Auftrag: EG-Konformitätsbewertung für eine Roboterapplikation, Recherche von Normen- und Richtlinien, Erarbeitung des Sicherheitskonzepts, Erstellung der Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100, Verifikation der funktionalen Sicherheit gemäß EN ISO 13849 (Bestimmung Performance Level mit Sistema, Überprüfung der sicherheitsbezogenen Software mit Softema), Validierung der elektrischen Ausrüstung gemäß IEC 60204-1, Validierung der pneumatischen Ausrüstung gemäß EN ISO 4414, Validierung der Sicherheitsfunktionen gemäß EN ISO 13849, Erstellung eines Validierungsplans, Erstellung eines Validierungsberichts, Zusammenstellung der technischen Unterlagen, Vorbereitung der CE-Kennzeichnung.

Verkettung – Spritzgussmaschinen mit automatisierter Werkzeugbeschickung

Kunde: Automatisierungsunternehmen, Endkunde Automobilzulieferer

Auftrag: Bewertung eines Umbauänderungsvorhabens auf wesentliche Änderung, Risikobeurteilung an den Schnittstellen der Einzelmaschinen sowie Erarbeitung eines sicherheitsgerichteten Steuerungskonzeptes. Festlegung und Spezifikation der erforderlichen Sicherheitsfunktionen sowie des Performance Level required, Auslegung des sicherheitsbezogenen Steuerungssystems, Verifikation des erreichten Performance Level, Validierung der Sicherheitsfunktionen, Planung und Begleitung von Umbaumaßnahmen, Erstellung einer Betriebsanweisung für Anlage sowie Überarbeitung der Original-Betriebsanleitung und Anpassung an das neue Steuerungs- und Bedienkonzept.

Neuprodukt – Transportgestelle

Kunde: mittelständischer Metallbaubetrieb

Auftrag: Prüfung Anforderungen Produktsicherheitsgesetz, Prüfung Anforderungen weiterer EU-Richtlinien, Erstellung der notwendigen Dokumentation (Risikobeurteilung und Gebrauchsanleitung) zur Erfüllung der Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes

Neumaschinen – Roboterapplikationen

Kunde: Automatisierungsunternehmen und Industrieservice

Konformitätsbewertung diverser Roboterapplikationen und kollaborierender Roboteranwendungen wie z. B. zum Palettieren, Umsetzung von Prüf- und Messaufgaben, Schraub- und Montagestationen, etc. …
Erarbeitung von Sicherheitskonzepten, Sicherstellung Einhaltung grundlegender Anforderungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutz, Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100, Verifikation der funktionalen Sicherheit gemäß EN ISO 13849 (Ermittlung erreichter Performance Level), Erstellung der Original-Betriebsanleitung, Erstellung der EU Konformitätserklärung/ Konformitätserklärung, Zusammenstellung der technischen Unterlagen, Vorbereitung der CE-Kennzeichnung

Umbau/ Retrofit Palettierzelle

Kunde: Betreiber Kalksandsteinwerk

Auftrag: Sicherheitstechnische Bewertung einer Bestandsanlage, Maschinenbezogene Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Erstellung eines Sicherheitskonzeptes unter Berücksichtigung des Stands der Technik, Festlegung und Spezifikation der erforderlichen Sicherheitsfunktionen sowie des Performance Level required, Auslegung des sicherheitsbezogenen Steuerungssystems, Erstellung sicherheitsgerichteter Blockschaltbilder, Verifikation des erreichten Performance Level, Validierung der Sicherheitsfunktionen, Planung und Begleitung von Umbaumaßnahmen, Erstellung einer Betriebsanweisung für Anlage sowie Überarbeitung der Original-Betriebsanleitung und Anpassung an das neue Steuerungs- und Bedienkonzept.

Antworten auf häufig gestellte Fragen – FAQ

Die CE-Kennzeichnung wird benötigt, wenn ein Produkt unter eine oder mehrere EU-Richtlinien oder Verordnungen fällt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Sie dient dazu, die Konformität eines Produkts mit den grundlegenden Anforderungen dieser Regelwerke zu bestätigen und es im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) frei zu vermarkten.

Das CE-Zeichen (französisch: „Conformité Européenne“, deutsch: „Europäische Konformität“) ist ein Kennzeichen, das auf Produkten angebracht wird, um zu bestätigen, dass diese den geltenden Anforderungen der Europäischen Union (EU) entsprechen. Es zeigt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen erfüllt, die in den entsprechenden EU-Richtlinien oder Verordnungen festgelegt sind.

Die CE-Kennzeichnung wird für Produkte benötigt, die unter EU-Richtlinien oder Verordnungen fallen, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Produktkategorien: Maschinen, Elektrische und elektronische Geräte, Bauprodukte, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Spielzeug, Medizinprodukte, Druckgeräte, Messgeräte, Explosionsgeschützte Geräte (ATEX), Funkanlagen, Freizeitboote und Sportboote, Aufzüge, …

Der Hersteller ist die natürliche oder juristische Person, die ein Produkt entwirft, herstellt oder herstellen lässt und dieses unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet. Dabei trägt der Hersteller die volle Verantwortung für die Konformität des Produkts mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen. Häufig gibt es Sonderfälle, in denen Unternehmen unbewusst Hersteller werden. Hier die häufigsten Beispiele:

Auftraggeber von Eigenmarken (Private Label):
Wenn ein Unternehmen ein Produkt herstellen lässt und es unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke vermarktet, übernimmt es die Rolle des Herstellers.

Umbau oder wesentliche Veränderung:
Wer ein bestehendes Produkt wesentlich verändert (z. B. Funktion oder Sicherheit), gilt ebenfalls als Hersteller, da er ein neues Produkt in Verkehr bringt.

Zusammenstellen von Produkten/ Verkettung (Gesamtheit von Maschinen):
Wer Maschinen oder Produkte zu einer neuen Einheit kombiniert (z. B. bei einer Maschinenkombination), übernimmt die Herstellerpflichten für die Gesamtheit.

Für die CE-Kennzeichnung gelten Mindestanforderungen und Vorgaben, die der Hersteller einhalten muss. Dazu gehört die Einhaltung aller relevanten EU-Richtlinien und Verordnungen, wie beispielsweise der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Der Hersteller muss sicherstellen, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen erfüllt und ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren durchführt. Dies kann je nach Produkt und Risikokategorie entweder intern oder durch eine benannte Stelle erfolgen. Zudem ist eine vollständige technische Dokumentation zu erstellen und über den gesamten Lebenszyklus des Produkts aufzubewahren. Diese muss technische Zeichnungen, Risikobeurteilungen, Prüfberichte, eine Liste der angewandten Normen sowie eine Beschreibung des Herstellungsprozesses umfassen. Weiterhin ist eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, in der der Hersteller die Einhaltung der geltenden Anforderungen bestätigt und die CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß auf dem Produkt anzubringen.

Eine akkreditierte Stelle wird benötigt, wenn die anwendbaren EU-Richtlinien dies aufgrund des Risikopotentials oder der Komplexität eines Produkts vorschreiben. Dies ist beispielsweise bei Maschinen der Fall, die unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen und in Anhang IV aufgeführt sind, wie Kreissägen, Pressen oder Untertagebaumaschinen, sofern keine harmonisierten Normen angewendet werden. Auch bei Druckgeräten, die unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU fallen und in höhere Gefahrenkategorien wie II, III oder IV eingestuft werden, ist die Einbindung einer benannten Stelle erforderlich. Gleiches gilt für Produkte der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, wie Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen der Kategorien 1 und 2 eingesetzt werden. Außerdem ist eine benannte Stelle erforderlich, wenn der Hersteller keine harmonisierten Normen anwendet oder keine eigenen Prüf- und Bewertungsverfahren durchführen kann, die den Anforderungen der Richtlinien genügen.

Die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung trägt der Hersteller des Produkts. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien oder Verordnungen erfüllt und die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dazu gehört die Erstellung einer vollständigen technischen Dokumentation, die Durchführung der Risikobeurteilung, die Erstellung der EU-Konformitätserklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung. Falls ein Produkt von einem Drittunternehmen hergestellt wird und der Händler oder Importeur das Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke vertreibt, übernimmt dieser die Rolle des Herstellers und damit auch die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung.

Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) und das CE-Zeichen unterscheiden sich in rechtlicher Grundlage, Aussagekraft und Anwendungsbereich. Das CE-Zeichen basiert auf europäischen Richtlinien und ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Produkt unter eine oder mehrere dieser Richtlinien fällt. Es signalisiert die Einhaltung grundlegender Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen und basiert auf einer Selbsterklärung des Herstellers. Das GS-Zeichen hingegen ist freiwillig und basiert auf dem deutschen Produktsicherheitsgesetz. Es wird von unabhängigen Prüfstellen vergeben und bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes erfüllt. Während das CE-Zeichen die Mindestanforderungen für den europäischen Wirtschaftsraum abdeckt, dient das GS-Zeichen als zusätzliches Prüfsiegel, das insbesondere in Deutschland Verbrauchervertrauen signalisiert.

Ja, der Umweltschutz muss im EG-Konformitätsbewertungsverfahren berücksichtigt werden, wenn dies in den relevanten EU-Richtlinien oder Verordnungen gefordert wird. Beispielsweise schreibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vor, dass Maschinen so konstruiert werden müssen, dass Umweltbelastungen wie Lärm, Vibrationen oder Emissionen minimiert werden. Ähnlich sieht die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG vor, dass Produkte energieeffizient und umweltfreundlich gestaltet sein müssen. Auch andere Richtlinien, wie die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, fordern die Begrenzung gefährlicher Stoffe in Produkten, um Umweltauswirkungen zu reduzieren. Ob und in welchem Umfang Umweltschutz berücksichtigt werden muss, hängt von den spezifischen Anforderungen der für das Produkt geltenden Richtlinien ab.

Bei Umbauten an Maschinen und Anlagen ist zu beachten, ob es sich um eine einfache Änderung oder eine wesentliche Veränderung handelt. Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn durch den Umbau die Funktion der Maschine erheblich geändert wird, neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Gefährdungen verschärft werden und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der ursprünglichen Konformitätserklärung nicht mehr erfüllt werden. In diesem Fall wird die umgebaute Maschine rechtlich als neues Produkt betrachtet, sodass eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich ist, inklusive Risikobeurteilung, technischer Dokumentation und gegebenenfalls neuer CE-Kennzeichnung. Auch bei kleineren Änderungen muss geprüft werden, ob diese Auswirkungen auf die Sicherheit haben, und gegebenenfalls müssen entsprechende Maßnahmen zur Anpassung der Risikobeurteilung und der Betriebsanleitung vorgenommen werden. Zudem ist zu beachten, dass bei Umbauten die Betreiberpflichten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und den einschlägigen Normen weiterhin gelten.

Bei der Verkettung und Automatisierung mehrerer Einzelmaschinen ist zu beachten, dass durch die Verkettung eine neue Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entstehen kann (Gesamtheit von Maschinen), was Risikobeurteilung an den Schnittstellen der Einzelmaschinen und eine Überprüfung der Gesamtkonformität erforderlich macht. Dabei müssen alle Gefährdungen, die durch die Interaktion der Maschinen entstehen, wie ungeplante Bewegungen, Kollisionen oder fehlerhafte Steuerungssignale, berücksichtigt werden. Die Steuerungssysteme der Einzelmaschinen müssen miteinander kompatibel sein, insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsfunktionen wie Not-Aus und Energieentkopplung. Außerdem müssen Zugänge zur Gesamtanlage sicher gestaltet sein, um unbefugten Zutritt oder Gefährdungen zu vermeiden. Änderungen an den Sicherheitsfunktionen einzelner Maschinen oder deren Integration in das Gesamtsystem können eine Anpassung der technischen Dokumentation, der Betriebsanleitung und der CE-Kennzeichnung erfordern. Zusätzlich sollten harmonisierte Normen berücksichtigt werden, die Anforderungen an die Verkettung und Automatisierung festlegen.

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Niedersachsenstraße 12

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