Kundenlösung

CE-Kennzeichnung für land- oder forstwirtschaftliche Maschinen und Stapleranbaugeräte

Land- oder forstwirtschaftliche und Stapleranbaugeräte erweitern die Funktion von Trägerfahrzeugen vielseitig. Oft handelt es sich bei diesen Anbaugeräten um Lösungen für spezifische Anwendungsfälle.

Klarer Vorteil dieser Lösungen ist, dass nicht für jeden Aufgabenbereich ein eigenes Gerät oder eine Spezialmaschine angeschafft werden muss. Dies spart Platz und Kosten bei der Anschaffung.

Im Sinne der Maschinenrichtlinie gelten Lof-Anbaugeräte und Stapleranbaugeräte als auswechselbare Ausrüstung. Für Auswechselbare Ausrüstungen muss eine Risikobeurteilung, Betriebsanleitung in Landessprache, eine EG-Konformitätserklärung vorliegen und eine CE-Kennzeichnung erfolgen.

Sie sind Hersteller von Anbaugeräten und wollen diese Thematik nicht eigenständig bearbeiten? wenden Sie sich gerne an uns. Mit unseren Erfahrungen in diesem Bereich können wir Ihnen helfen.

Weitere spannende Informationen zur EG-Konformitätsbewertung für Anbaugeräte finden Sie in unserem Blog.

  • Risikobeurteilung gem. EN 12100 für Ihr Anbaugerät
  • Zusammenstellung angewendeter Normen und sonstigen technischen Spezifikationen
  • Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes
  • Original-Betriebsanleitung und EG-Konformitätserklärung für Ihr Anbaugerät
  • Lieferung Typenschild und Kennzeichnungsschilder

CE-Kennzeichnung für Ihr Anbaugerät

Lassen Sie Ihr Anbaugerät in einer frühen Phase sicherheitstechnisch von uns bewerten. Fragen Sie kostenfrei ein Angebot zur Erstellung der Risikobeurteilung und Original-Betriebsanleitung bei uns an.

Rufen Sie uns einfach an oder schicken direkt erste Anfrageinformationen per E-Mail. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Anfrage-Checkliste. Diese können Sie hier downloaden.

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