Gefährdungs-beurteilung Maschinen


Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)​

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet in Deutschland den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Nutzung von Arbeitsmitteln. Sie basiert auf der europäischen Arbeitsmittelrichtlinie 2009/104/EG und ihrer Überarbeitung aus dem Jahr 2015.​

Gefährdungsbeurteilung und wesentliche Änderung​

Unternehmen sind verpflichtet, für jedes Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt sowohl vor der ersten Inbetriebnahme als auch in regelmäßigen Abständen. Insbesondere bei Modifikationen an Maschinen und Anlagen ist eine Prüfung erforderlich, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Diese liegt vor, wenn durch eine Veränderung die Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken erheblich beeinflusst werden.​

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Änderung als wesentlich einzustufen ist? Nutzen Sie unser Tool zur ersten Einschätzung, um schnell Klarheit zu erhalten!​​

Unsere Unterstützung für Ihre Sicherheit​

Wir begleiten Sie nicht nur bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sondern auch bei der Bewertung von Änderungen und der Entwicklung von Maßnahmen, um die sichere Nutzung Ihrer Arbeitsmittel in allen Phasen zu gewährleisten.​​

Ihre Vorteile​

  • Klarheit darüber, ob eine wesentliche Änderung vorliegt.​
  • Rechtssichere und praxisorientierte Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV.​
  • Strukturierte und effiziente Umsetzung, die Ihre Produktivität nicht beeinträchtigt.​

​Unser Leistungsspektrum​

  • Bewertung von Änderungen: ​Prüfung, ob eine wesentliche Änderung vorliegt, und Unterstützung bei den notwendigen Maßnahmen.​
  • Gefährdungsbeurteilungen: ​Durchführung nach einem abgestimmten Konzept und Zeitplan.​
  • Maßnahmenkatalog: ​Erstellung eines Plans zur Reduzierung identifizierter Gefährdungen.​
  • Dokumentation: Rechtssichere Erfassung aller durchgeführten Schutzmaßnahmen.​
  • Überprüfung bestehender Dokumentationen: ​Analyse und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.​

Sichern Sie die Rechtskonformität und Sicherheit Ihrer Arbeitsmittel – mit unserer Expertise und innovativen Tools für eine schnelle Einschätzung!​

LEIMKÜHLER Safety Services​

Ihr Ansprechpartner:​

Jan Leimkühler​ Geschäftsführer​

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