Gefährdungs-beurteilung Maschinen
Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet in Deutschland den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Nutzung von Arbeitsmitteln. Sie basiert auf der europäischen Arbeitsmittelrichtlinie 2009/104/EG und ihrer Überarbeitung aus dem Jahr 2015.
Gefährdungsbeurteilung und wesentliche Änderung
Unternehmen sind verpflichtet, für jedes Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt sowohl vor der ersten Inbetriebnahme als auch in regelmäßigen Abständen. Insbesondere bei Modifikationen an Maschinen und Anlagen ist eine Prüfung erforderlich, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Diese liegt vor, wenn durch eine Veränderung die Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken erheblich beeinflusst werden.
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Wir begleiten Sie nicht nur bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sondern auch bei der Bewertung von Änderungen und der Entwicklung von Maßnahmen, um die sichere Nutzung Ihrer Arbeitsmittel in allen Phasen zu gewährleisten.
Ihre Vorteile
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LEIMKÜHLER Safety Services
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Jan Leimkühler Geschäftsführer