Laserschutz
Laserschutz: Ihre Experten für sicheren Umgang mit Laserstrahlung
Ihr Partner für Laserschutz und Lasersicherheit
Die Arbeit mit Lasern erfordert höchste Sicherheitsstandards. Insbesondere Laser der Laserklasse 4 stellen eine erhebliche Gefährdung für Augen und Haut dar, da sie hohe Leistungsdichten aufweisen und bereits indirekt gestreutes Laserlicht gefährlich sein kann. Wir unterstützen Sie bei allen Aspekten rund um den Laserschutz, von der Bereitstellung eines externen Laserschutzbeauftragten über die Laserabnahme bis hin zur Validierung von Laserklassen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie Ihre Arbeitsumgebung effektiv.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Laserschutz Externer Laserschutzbeauftragter
Als externer Laserschutzbeauftragter übernehmen wir alle gesetzlichen und organisatorischen Pflichten für Betreiber, um den sicheren Betrieb Ihrer Lasersysteme zu gewährleisten. Unsere Leistungen umfassen:
- Regelmäßige Begehungen und Sicherheitskontrollen
- Erstellung und Aktualisierung der Betriebsanweisungen
- Schulungen für Mitarbeiter
- Unterstützung bei der Unfallverhütung
Laserabnahme und Laservalidierung
Wir überprüfen Ihre Lasersysteme auf Funktionalität und Sicherheit vor dem Inverkehrbringen. Dabei richten wir uns streng nach den gesetzlichen Vorgaben und relevanten Normen, damit Sie Ihre Herstellerpflichten vollumfänglich erfüllen. Insbesondere bei Laserklasse 4 ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich, da diese Klasse das höchste Risiko mit sich bringt und besondere Schutzmaßnahmen erfordert. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Prüfung auf Einhaltung der Laserschutzvorschriften
- Dokumentation und Ausstellung von Abnahmeprotokollen
Validierung der Laserklassen
Die Klassifizierung von Lasersystemen ist entscheidend für die Produktsicherheit. Besonders bei Laser der Klasse 4 ist eine genaue Validierung wichtig, da unsachgemäße Einstufungen zu erheblichen Gefährdungen führen können. Wir unterstützen Sie bei der: • Validierung der angegebenen Laserklassen
- Einstufung gemäß DIN EN 60825-1
- Erstellung von Berichten zur Risikominderung
Warum Lasersicherheit wichtig ist
Lasertechnologie wird in vielen Branchen eingesetzt – von der Medizin bis zur industriellen Fertigung. Dabei birgt sie jedoch erhebliche Gefahren für Augen und Haut. Besonders bei Laserklasse 4 ist der Schutz essenziell, da diese Strahlung bereits bei kürzester Exposition irreparable Schäden verursachen kann. Unsere Experten helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Ihre Vorteile mit uns als Partner
- Langjährige Erfahrung: Kompetente Beratung basierend auf umfassender Expertise durch Praxiserfahrungen im Lasermaschinenbau.
- Maßgeschneiderte Lösungen: Individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmte Dienstleistungen.
- Zertifizierte Spezialisten: Unsere Mitarbeiter sind qualifizierte Laserschutzbeauftragte und Fachkundige im Laserschutz.
- Zeit- und Kostenersparnis: Outsourcing spart interne Ressourcen.
- Schnelle Reaktionszeiten: Flexible Unterstützung bei kurzfristigem Bedarf.
Unser Prozess -So arbeiten wir
Schritt 1: Erstberatung
Wir analysieren Ihre Anforderungen und geben Ihnen eine Einschätzung der benötigten Maßnahmen.
Schritt 2: Implementierung der Schutzmaßnahmen
Gemeinsam mit Ihnen setzen wir die erforderlichen Maßnahmen um, von der Dokumentation bis zur Schulung und Unterweisung.
Schritt 3: Kontinuierliche Betreuung
Wir bieten regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen, um den Schutz langfristig zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Laserschutz
Rechtliche Grundlagen und Normen im Laserschutz
DIN EN 60825-1: Die Basis für Lasersicherheit
Diese Norm legt die Sicherheitsanforderungen für Laserprodukte fest, einschließlich der Einstufung in Laserklassen.
Anforderungen der DGUV
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fordert spezielle Maßnahmen für den Einsatz von Laserstrahlung, insbesondere in der Industrie. Laser der Klasse 4 unterliegen dabei besonders strengen Sicherheitsanforderungen.
LEIMKÜHLER Safety Services
Ihr Ansprechpartner:
Jan Leimkühler Geschäftsführer